Nicht jedes Einkommen ist Österreich muss versteuert werden. Nach wie vor gibt es die sogenannte geringfügige Beschäftigung, welche dem Arbeitnehmer keine Steuerlast auferlegt.
Stattdessen wird nach dem Prinzip der steuerlichen Provision dafür gesorgt, dass sich am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche dieser Arbeiter befindet. Doch wo liegt die Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2018 und was ist in Bezug auf geringfügige Jobs zu beachten? Jetzt zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze 2020 in Österreich und Beispiele für geringfügige Jobs informieren.
Geringfügigkeitsgrenze 2020 in Österreich: Diese liegt bei 460,66 € pro Monat.
Die aktuellen Regelungen
Tatsächlich kann der Lohn eines geringfügig Beschäftigten in Österreich gleichermaßen mit Brutto und Netto angegeben werden. Diese Personen sind nicht dazu verpflichtet, finanzielle Abgaben zu leisten, was an ihrem geringen Einkommen liegt.
Dies gilt für alle Jobs, bei denen das Gehalt die Grenze von 425,70 Euro pro Monat nicht übersteigt. Verdient ein Arbeitnehmer dagegen mehr und durchbricht in der Folge die Grenze der Geringfügigkeit, so muss auch er auf sein Einkommen Steuern bezahlen. Die Geringfügigkeitsgrenze 2018 für Österreich liegt bei Geringfügigkeitsgrenze monatlich 438,05 Euro!
Die tatsächliche Zahl der monatlich und wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden, die noch unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt, hängt vom jeweiligen Gehalt ab. Es gibt hier nach wie vor keine pauschale Aussage des Gesetzgebers, an die sich geringfügig Beschäftigte bei ihrer Steuererklärung zu richten hätten.
In der Praxis leidet die geringfügige Beschäftigung in Österreich nach wie vor unter einem Imageproblem. Viele Experten sehen darin eine Begünstigung des Niedriglohnsektors, die sich jedoch nicht in dieser Form bestätigen lässt. Denn in erster Linie handelt es sich um eine Maßnahme, die den Menschen selbst zugute kommen soll. Personen mit besonders niedrigen Einkommen wären durch eine zusätzliche steuerliche Last finanziell überfordert und hätten kaum mehr die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden und die Kosten des eigenen Lebens damit zu tragen.
Auf der anderen Seite können Arbeitnehmer auch bei geringfügiger Beschäftigung einige Zusatzleistungen von Seiten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. So zum Beispiel die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Sonderzahlungen oder auch die einfache Urlaubsregelung von 5 oder 6 Wochen pro Jahr. Bereits an dieser Dimension wird deutlich, dass es sich doch um eine Anstellung im vollen Umfang handelt, die dem Arbeitnehmer sogleich wichtige Rechte zugesteht, die für ein geregeltes Berufsleben von großer Bedeutung sind.
Geringfügige Selbstständigkeit
Geringfügige Jobs müssen allerdings nicht allein in einem Angestelltenverhältnis begründet sein. Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, über die normale Selbstständigkeit von dieser Regel erfasst zu werden. Besonders in der Anfangsphase gelingt es vielen Selbstständigen zunächst nicht, die Geringfügigkeitsgrenze mit ihrem Gehalt zu durchbrechen.
Durch die steuerliche Entlastung haben sie in dieser Zeit die Möglichkeit, das eigene Geschäft nach vorn zu bringen und die Zeit für die Entwicklung neuer Ideen zu nutzen. Diese finanzielle Freiheit, die der Fiskus in Zeiten des niedrigen Einkommens anerkennt, wird häufig mehrfach zurückgezahlt. Ist es erst einmal gelungen, einen gewissen Stamm an Auftraggebern und Kunden zu akquirieren, fallen die Steuerzahlungen umso höher aus und rechtfertigen damit die anfängliche Entlastung in jedem Fall.
Sozialversicherung und andere Regelungen
Zunächst ist die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse eine Angelegenheit, welche ein Angestellter selbst in die Hand nehmen muss. Sobald er sich in einem Verhältnis der geringfügigen Beschäftigung befindet, ist dieser Umstand vor Ort zu melden. Zudem verfügen auch Arbeitnehmer, die unter die Geringfügigkeitsgrenze fallen, über die Verpflichtung, Beiträge für die Unfallversicherung zu entrichten.
Dies muss auf regelmäßiger Basis gemäß des erhaltenen Lohns geschehen, um in der Folge unfallversichert zu sein. Eine Arbeitslosenversicherung gibt es auf einer verpflichtenden Basis bislang noch nicht. Verpflichtend voll sozialversichert sind Arbeitnehmer ebenfalls erst unter der Voraussetzung, dass der monatliche Lohn über der Grenze von 425,70 Euro liegt.
Geringfügig trotz mehrerer Arbeitgeber
Immer mehr Menschen in Österreich verfügen inzwischen über mehrere Jobs, die das monatliche Einkommen sichern. Grundsätzlich ist es auch in dieser Konstellation möglich, unter die Geringfügigkeitsgrenze zu fallen, solange das Einkommen nicht über dem monatlichen Betrag von 425,70 Euro liegt.
Dennoch kommt es in dieser Lage zu einigen Besonderheiten, die dabei zu beachten sind. Besonders kritisch ist darauf zu achten, dass die Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Monaten nicht überschritten wird. Sollte dies der Fall sein, so müssen Kranken- und Pensionsversicherung für diese Monate noch im Nachhinein bezahlt werden.
Beispiele zur Berechnung des Gehalts
Am besten lässt sich nach wie vor an einem Beispiel zeigen, welche praktischen Auswirkungen die Geringfügigkeitsgrenze aktuell hat. Gleichsam treten dabei die verschiedenen Bedingungen noch deutlicher zutage, die mit der Regelung direkt in Verbindung stehen und daher zwingend in den Blick zu nehmen sind.
Beispiel 1:
Marie ist Studenten und finanziert sich diese Lebensphase auf der Basis mehrerer kleiner Jobs. So verteilt sie regelmäßig Flyer, fährt Pizza aus und verkauft Eis. In den meisten Monaten liegt ihr Verdienst dennoch unterhalb der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze. In anderen Monaten verdient sie jedoch mehr.
In den Monaten, in denen Marie weniger als 425,70 Euro verdient, ist sie automatisch nur unfallversichert. Überschreitet sie die Grenze während eines Monats, weil sie in den Semesterferien mehr Arbeit leisten kann, so ist sie automatisch auch kranken- und pensionsversichert. Im darauffolgenden Monat muss sie allerdings 14 Prozent ihres Verdienstes rückwirkend wieder an die Versicherung abtreten. Eine klassische Form der Arbeitslosenversicherung gibt es in diesen Jobs grundsätzlich nicht.
Beispiel 2:
Michael absolvierte erst vor kurzer Zeit sein Studium und arbeitet aktuell nur halbtags in einem Büro. Bereits mit dieser Beschäftigung liegt sein monatliches Einkommen deutlich über der geltenden Grenze der Geringfügigkeit. Um seinen Verdienst etwas nach oben zu treiben, steht er am Wochenende noch an der Theaterkasse und verdient dadurch zusätzliches Geld.
Bereits aufgrund der Beschäftigung im Büro verfügt Michael über eine komplette Versicherung. Er ist hat eine Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung und kann sich in dieser Lage glücklich schätzen. Auf der anderen Seite ist er bei der geringfügigen Beschäftigung im Kino nur unfallversichert und verfügt über keinen weiteren Schutz auf diesem Gebiet. Auch er muss in diesem Fall 14 Prozent seines Verdiensts im Kino an die Sozialversicherung nachzahlen. Dafür profitiert er allerdings von einer höheren Einzahlung in die Pensionskasse und einem erhöhten Krankengeld, sollte er die Arbeitstage an der Kasse des Kinos einmal nicht antreten können.
Bereits diese einfachen Beispiele verdeutlichen, wo die Chancen der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze liegen. Es handelt sich also um ein Gesetz, das definitiv den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt gewachsen ist. Vor diesem Hintergrund wird es wohl auch in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle spielen und immer wieder bei den Beschäftigten zum Tragen kommen. Diskutabel sind mit Sicherheit die jeweiligen Summen, mit denen die Grenze der geringfügigen Beschäftigung gezogen wird.