Ein Darlehen im Freundes-, Bekannten- oder Familienkreis ist mitunter eine recht schwierige Angelegenheit, weil Finanzgeschäfte natürlich Ärger und auch Abhängigkeiten mit sich bringen können.
Genau deshalb ist es extrem wichtig, dass das private Darlehen, das von einem Familienmitglied, einem Bekannten oder Freund gewährt wurde, auch schriftlich fixiert wird. Der Vertrag sollte ein paar wesentliche Punkte enthalten, sodass beide Parteien – also der private Geldgeber und der Darlehensnehmer – auf der sicheren Seite sind.
Der Darlehensvertrag – Muster und wichtige Punkte
- Die Darlehenssumme
Die Darlehenssumme muss genau festgelegt sein, sodass es später nicht zu etwaigen Nachforderungen kommen kann. Wichtig ist, dass der Darlehensnehmer im Vorfeld gut überlegt, wie hoch die Summe tatsächlich sein soll. Je geringer nämlich die geliehene Summe, desto schneller ist das Darlehen getilgt.
- Die Laufzeit
Beide Seiten sollten sich für eine feste Laufzeit entscheiden. Nur dann ist garantiert, dass das Darlehen auch zu einem bestimmten Stichtag getilgt ist. Wichtig ist natürlich die Höhe der monatlichen Rate. Diese wird in weiterer Folge auch bestimmen, wie lange die Laufzeit sein wird.
- Der Zinssatz
Einerseits ist die Zinshöhe von Bedeutung, andererseits auch die Tatsache, wann die Zinsen bezahlt werden müssen. Kommt es erst am Ende der Tilgung zur Zinszahlung oder wird der Zinssatz monatlich oder jährlich berechnet? Da der private Geldgeber selbst bestimmen kann, wie hoch der Zinssatz ist, sollte der Darlehensnehmer darauf achten, dass sich dieser im Bereich des aktuellen Marktzinssatzes befindet. Ein zu günstiger Zinssatz sollte ebenfalls vermieden werden – das Finanzamt könnte das Darlehen sonst als Schenkung sehen, sodass steuerliche Konsequenzen möglich sind.
- Die Rückzahlung
Mit dem Vertrag sollte auch geregelt sein, ob das Darlehen mit monatlichen Raten oder erst am Ende des Darlehensvertrags getilgt werden soll. Ratsam ist, wenn sich beide Seiten für monatliche Raten entscheiden – der private Geldgeber kann so etwa das Risiko eines Totalausfalls reduzieren.
- Verzug
Natürlich müssen auch etwaige Zahlungsschwierigkeiten oder zu spät geleistete Raten berücksichtigt werden: Beide Seiten müssen sich auf einen Verzugszinssatz einigen; mitunter besteht auch die Möglichkeit, dass auf einen Verzugszinssatz zur Gänze verzichtet wird, wobei hier natürlich der private Geldgeber das Risiko hat, dass der Darlehensnehmer „keinen Grund“ hat, die monatlichen Raten pünktlich zu bezahlen.
- Die Sicherheiten
Wird ein höherer Darlehensbetrag zur Verfügung gestellt, so ist es ratsam, wenn im Vertrag auch etwaige Sicherheiten zu finden sind. Das heißt, dass der Geldgeber eine zusätzliche Absicherung genießt, falls der Darlehensnehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder mitunter das Darlehen gar nicht mehr tilgen kann.
- Die Kündigung
Kommt es zu einem Zahlungsverzug oder sonstigen Schwierigkeiten, so besteht natürlich die Chance, dass der Vertrag gekündigt werden kann. Etwaige Kündigungsfristen oder Kündigungsgründe sollten im Vorfeld definiert werden; wichtig ist, dass hier beide Seiten – also der private Darlehensgeber und der Darlehensnehmer – keine überwiegenden Vorteile genießen oder Nachteile akzeptieren müssen.
Warum sollten sich beide Seiten für einen Darlehensvertrag entscheiden?
Die beste Freundschaft kann belastet werden, wenn ein Darlehen zur Verfügung gestellt wird.
Selbst innerhalb der Familie kann ein privates Darlehen zu Streitigkeiten führen. Wichtig ist, dass sich beide Seiten auf einen Vertrag berufen können; in weiterer Folge hilft der Vertrag auch dann, wenn sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer nicht einigen können und in weiterer Folge vor Gericht ziehen.