Die Steuernummer wird einem Steuerpflichtigen zugeordnet und dient in weiterer Folge der Identifikation.
Der Steuerpflichtige ist entweder eine natürliche Person (Selbständiger, freiberuflich tätig oder ein Angestellter) oder eine Körperschaft (Genossenschaft, Betrieb oder Verein). Unter der Steuernummer wird der Steuerpflichtige beim zuständigen Finanzamt geführt; alle steuerlichen Aktivitäten können somit in weiterer Folge einfach und unkompliziert nachvollzogen werden.
Wie setzt sich die Steuernummer zusammen?
Die österreichische Steuernummer setzt sich aus einer zweistelligen Finanzamtsnummer und einer siebenstelligen Steuernummer zusammen. Lebt der Steuerpflichtige im 2. Wiener Gemeindebezirk, so würde die Steuernummer folgendermaßen lauten: 12-4886353. Die Steuernummer ist auch auf allen Vorschreibungen des Finanzamtes zu finden.
Die Vergabe
Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt vergeben. Wird die Registrierung vor Ort durchgeführt, so benötigt der Steuerpflichtige ein gültiges Ausweisdokument – also einen Reisepass, einen Personalausweis oder einen Führerschein. Der Antrag kann aber auch im Internet gestellt werden (FinanzOnline).
In weiterer Folge teilt das zuständige Finanzamt die Steuernummer mit – ab diesem Zeitpunkt verfügt der Steuerpflichtige auch über ein eigenes Abgabenkonto. In der Regel erhält jeder Steuerpflichtige eine eigene Steuernummer; nur in den seltensten Fällen bekommen mehrere Personen dieselbe Steuernummer (etwa dann, wenn verschiedene selbständige Tätigkeiten durchgeführt werden). Die Steuernummer kann nachträglich nicht verändert werden.
Die Verwendung
Die Steuernummer, die die finanzrechtliche Identifikation darstellt, muss auf jenen Belegen zu finden sein, die an das Finanzamt übermittelt werden. Das können Schriftstücke, Zahlungsabschnitte oder auch Steuererklärungen sein.
Nur so kann garantiert werden, dass das Finanzamt auch eine richtige Zuordnung vornehmen kann. Werden Zahlungen per Online-Banking getätigt, so muss die Steuernummer immer im Feld „Verwendungszweck“ angegeben werden; auch auf Zahlscheinen muss die Steuernummer angeführt werden. Fehlt die Steuernummer, so kann es mitunter zu Schwierigkeiten kommen; der Steuerpflichtige muss in weiterer Folge nachweisen können, dass die offene Zahlung geleistet wurde.
Steuernummer und UID-Nummer – gibt es einen Unterschied?
Unternehmer erhalten eine Steuer- und auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer – die sogenannte UID-Nummer. Dabei handelt es sich um eine spezielle Steuernummer, sodass das Unternehmen eindeutig identifiziert werden kann. Die UID-Nummer setzt sich aus dem Länderkennzeichen (AT = Österreich) und 8 weiteren Stellen zusammen.
Eine Erleichterung?
Die Steuernummer stellt sehr wohl eine Erleichterung für den Steuerpflichtigen dar. Aufgrund der Tatsache, dass die Steuernummer die Identifikation ist, können alle Zahlungen, die an das Finanzamt getätigt wurden, problemlos nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass der Steuerpflichtige aber immer die korrekte Steuernummer angibt – fehlt die Steuernummer oder hat sich mitunter ein Tipp-Fehler eingeschlichen, so muss der Steuerpflichtige nachweisen können, dass er die Zahlungen auch geleistet hat.