Wer in Österreich lebt und arbeitet, ist in Österreich steuerpflichtig, wobei natürliche Personen der Einkommenssteuer unterliegen.
Umfangreiche Reformen der Lohnsteuerklassen führten dabei im Jahr 2016 zu merklichen Entlastungen von Geringverdienern und Beziehern mittleren Einkommens. Doch welche Steuerklassen gibt es in Österreich, wie wird die Lohnsteuer berechnet und welche Ausnahmeregelungen gibt es?
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Die Lohnsteuer in Österreich
In Österreich gibt es sechs unterschiedliche Lohnsteuerklassen, die sich nach dem individuellen Bruttoeinkommen richten. Prinzipiell gilt, dass höhere Einkommen stärker besteuert werden als niedrige Einkommen, wobei es eine Reihe an Frei- und Absatzbeträgen gibt.
Unselbstständig Erwerbstätige müssen sich in der Regel nicht um die Abführung der Lohnsteuer kümmern. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, die Lohnsteuer auf Basis des Monatsgehalts zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.
Arbeitnehmer, die unregelmäßige Einnahmen haben, da sie beispielsweise nur einige Monate im Jahr arbeiten oder durch einen Jobwechsel unterschiedlich hohe Einnahmen lukrieren, bezahlen somit während des Jahres meist zu viel Lohnsteuer. Dieses Ungleichgewicht kann jedoch im Nachgang über die Arbeitnehmerveranlagung ausgeglichen werden.
Welche Lohnsteuerklassen gibt es?
Die Steuerreform im Jahr 2016 zielte darauf ab, Geringverdiener und den Mittelstand spürbar zu entlasten. Einkommen bis zu einer Grenze von 11.000 Euro jährlich sind nun steuerfrei und auch die Lohnsteuersätze für mittlere Einkommen wurden merklich gesenkt.
Im Gegensatz dazu kam es zur Einführung eines Spitzensteuersatzes, sodass Einkommen ab 1 Million Euro jährlich nunmehr mit 55 % versteuert werden. Die neuen Steuerklassen sind wie folgt definiert:
Lohnsteuerklassen 2020 in Österreich – Steuerklassen
- Bis 11.000 Euro: 0 %
- Von 11.000 Euro bis 18.000 Euro: 25 %
- Von 18.000 Euro bis 31.000 Euro: 35 %
- Von 31.000 Euro bis 60.000 Euro: 42 %
- Von 60.000 Euro bis 90.000 Euro: 48 %
- Von 90.000 Euro bis 1.000.000 Euro: 50 %
- Ab 1.000.000: 55 %
Lohnsteuerbegünstigte Einnahmen
Bestimmte Bezüge unterliegen in Österreich Ausnahmeregelungen, die sich steuermindernd auswirken. So wird das 13. und 14. Monatsgehalt mit einem Lohnsteuersatz von 6 % besteuert. Zudem sind auch die ersten 10 Überstunden pro Monat bis zu einem maximalen Betrag von 86 Euro steuerfrei.
Zusätzlich gibt es bestimmte Freibeträge für Zulagen. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind bis zu einem Betrag von 360 Euro pro Monat lohnsteuerfrei und auch kollektivvertragliche Zulagen wie beispielsweise Schmutz- oder Gefahrenzulagen können bis zu einem maximalen Betrag von 540 Euro pro Monat steuermindernd geltend gemacht werden.
Zudem sind Nebeneinkommen, die beispielsweise aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt werden, bis zu 730 Euro pro Jahr steuerfrei. Diese Einkünfte müssen auch nicht in der Arbeitnehmerveranlagung angegeben werden.
Lohnsteuerbegünstigte Ausgaben
Arbeitsbezogene Ausgaben wie beispielsweise Ausgaben für Dienstfahrten oder Dienstreisen können von der Steuer abgesetzt werden. In diesen Fällen ist jedoch der Grund für die Dienstreise zwingend vorgeschrieben und auch die Führung eines Fahrtenbuchs ist aufgrund allfälliger Prüfungen durch das Finanzamt empfehlenswert.
Bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung dürfen ferner Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Diese Posten können, je nach Einkommen, eine steuermindernde Auswirkung haben und auch Absatzbeträge für Kinder senken die Steuerbemessungsgrundlage.
Österreichische Lohnsteuer im europäischen Vergleich
Im internationalen sowie im europäischen Vergleich ist Österreich Spitzenreiter im Bereich der Lohnsteuer. Mehr Lohnsteuer muss nur in Belgien bezahlt werden. Länder mit ähnlich hohen Lohnsteuersätzen sind beispielsweise die Niederlande, Deutschland, Italien oder Frankreich.
Im Gegensatz dazu muss besonders in Osteuropa sehr wenig Lohnsteuer bezahlt werden. So gibt es beispielsweise in Bulgarien ein Einheitssteuermodell (Flat Tax), bei dem unabhängig vom Einkommen nur 10 % Lohnsteuer abgeführt werden müssen. Dass sich diese Modelle positiv auf die Unternehmensansiedlung auswirken, steht dabei außer Frage.
Fazit: Dank der Steuerreform im Jahr 2016 kam es zu einer deutlichen Steuerentlastung für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Die Steuersätze sind jedoch nach wie vor im europäischen Vergleich sehr hoch und die Berechnung ist aufgrund der großen Anzahl an Absatz- und Freibeträgen meist schwierig.