Beim amtlichen Kilometergeld handelt es sich um eine Pauschalabgeltung für jene Kosten, die durch die Verwendung des privaten Kraftfahrzeuges entstehen, wenn dieses für Dienstreisen verwendet werden muss.
Zu beachten ist, dass das amtliche Kilometergeld aber nicht nur für die Verwendung des PKWs bezahlt wird; auch Motorräder oder Fahrräder werden als Fahrzeuge akzeptiert. Info: Das amtliche Kilometergeld 2020 in Österreich beträgt 0,42 € pro Kilometer (Auto).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit in weiterer Folge eine Steuerfreiheit eintritt:
- Es liegt eine Dienstreise vor
- Es kommt zu keiner Überschreitung des amtlichen Höchstsatzes
- Der Arbeitnehmer kommt selbst für den Betrieb des Fahrzeuges auf
- Der Arbeitnehmer führt ein Fahrtenbuch oder sammelt diverse andere Unterlagen, sodass er am Ende belegen kann, dass er das Fahrzeug für eine Dienstreise benutzt hat
Mit dem Kilometergeld werden folgende Aufwendungen abgegolten:
- Abschreibung und/oder Wertverlust
- Öl
- Benzin
- Reparaturen und Wartungen
- Navigationsgerät
- Autoradio
- Gebühren und Steuern
- Alle Versicherungen (inklusive Rechtsschutz-, Insassen- und Kaskoversicherung)
- Autofahrerclub-Mitgliedsbeiträge
- Finanzierungskosten (Leasing- oder Kreditraten)
- Parkgebühren
- In- und ausländische Mautgebühren
Zu beachten ist, dass die amtlichen Kilometergeldsätze auch Fußgängern, Radfahrern und Mitfahrern steuerfrei ausbezahlt werden können. Des Weiteren kann der Arbeitnehmer keine höheren Aufwendungen verrechnen, sofern er sich im Vorfeld für das amtliche Kilometergeld entschieden hat.
Kann jedoch der Nachweis erbracht werden, dass die tatsächlichen Kosten höher als der Kilometersatz angefallen sind, besteht die Möglichkeit, dass die Differenz beim Finanzamt (Arbeitnehmerveranlagung) geltend gemacht werden kann. Um diesen Umstand auch belegen zu können, muss der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch oder sonstige Unterlagen vorweisen.
Die Höhe des amtlichen Kilometergeldes
- PKW: 0,42 Cent/Kilometer
- Motorräder oder Motorfahrräder: 0,24 Cent/Kilometer
- Mitfahrer: 0,05 Cent/Kilometer
- Fahrrad: 0,38 Cent/Kilometer
Sonstige Informationen
Die Beträge (0,05 Cent bis 0,42 Cent) werden für jeden gefahrenen Kilometer ausbezahlt. Zu beachten ist, dass eine steuerfreie Auszahlung bis maximal 30.000 Kilometer/Kalenderjahr möglich ist. Bezahlt der Arbeitgeber kein Kilometergeld oder eine zu geringe Summe, so kann die Differenz im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung („Werbungskosten“) abgesetzt werden.
Wenn die beruflichen Reisen mit dem Fahrrad absolviert werden, so beläuft sich die maximale Summe auf 570 Euro/Jahr (1.500 Kilometer). Für Mitfahrer gibt es 0,05 Cent – das heißt, dass für den PKW etwa ein Kilometergeld in Höhe von 0,47 Cent bezahlt wird.