Während der Karenz gelten gesetzlich vorgeschriebene Vorzüge. Das heißt, dass es einen erhöhten Kündigungs- und auch Entlassungsschutz gibt. So bestehen bis zum ersten Geburtstag des Kindes dieselben Kündigungsvorschriften, die auch schon mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft in Kraft getreten sind.
Des Weiteren kann der Dienstgeber den Arbeitsvertrag nur unter sehr erschwerten Bedingungen kündigen; er muss – wenn er das Dienstverhältnis auflassen will – die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes einholen.
Für Arbeitsverträge, die nach dem 1. Jänner 2003 abgeschlossen wurden, gilt die sogenannte „Abfertigung Neu“. Wer Kinderbetreuungsgeld (seit 1.3.2017 auch Kindergeldkonto genannt) erhält, der hat auch einen aufrechten Krankenversicherungsschutz. Pro Kind werden 48 Monate für die Pensionsversicherung angerechnet, sofern der Elternteil Wochen- oder Kinderbetreuungsgeld bezieht.
Info: Die aktuellen Karenzmodelle 2020 in Österreich und die Bedingungen/Voraussetzungen für Karenz, Kindergeld, Kindergeldkonto & Co machen es notwendig sich entsprechend umfassend vorab zum Thema zu informieren.
Die Karenzmodelle 2020 in Österreich im Überblick
In Österreich stehen folgende Karenzmodelle zur Verfügung:
- Karenzmodell 30+6
- Karenzmodell 20+4
- Karenzmodell 15+3
- Karenzmodell 12+2
- Einkommensabhängiges Karenzmodell
Karenzmodell 30+6
In diesem Modell können die Mutter und der Vater insgesamt 36 Monate in Anspruch nehmen. Jedoch ist das nur möglich, wenn sich die Eltern die Karenz auch teilen. Nimmt nur die Mutter oder der Vater das Modell in Anspruch, so liegt die maximale Bezugsdauer bei 30 Monaten. Zudem muss die Zuverdienstgrenze eingehalten werden.
- Dauer
30 Monate; eine Verlängerung ist möglich, sofern beide Elternteile beim Kind bleiben (maximale Dauer: 36 Monate). - Bezugshöhe
14,53 Euro/pro Kalendertag. Bei Mehrlingen wird der Betrag für jedes Kind um 7,27 Euro/pro Kalendertag erhöht. - Vorteile
Ein sehr langer Bezugszeitraum. - Nachteile
Die arbeitsrechtliche Karenz endet nach 24 Monaten; der Tagessatz ist sehr gering.
Karenzmodell 20+4
Nimmt nur der Vater oder die Mutter die Karenzzeit in Anspruch, so beläuft sich die Bezugsdauer auf maximal 20 Monate. Teilen sich die Eltern aber die Karenz, so verlängert sich der Anspruch auf 24 Monate.
- Dauer
20 Monate; eine Verlängerung ist möglich, sofern beide Elternteile beim Kind bleiben (maximale Dauer: 24 Monate). - Bezugshöhe
20,80 Euro/pro Kalendertag. Bei Mehrlingen wird der Betrag für jedes Kind um 10,40 Euro/pro Kalendertag erhöht. - Vorteile
Höherer Tagessatz. - Nachteile
Kürzere Bezugsdauer.
Karenzmodell 15+3
Wird die Karenzzeit nur von einem Elternteil in Anspruch genommen, so kann die Mutter oder der Vater nur 15 Monate beim Kind bleiben. Wird die Karenz aber geteilt, so verlängert sich der Anspruch auf insgesamt 18 Monate.
- Dauer
15 Monate; eine Verlängerung ist möglich, sofern beide Elternteile beim Kind bleiben (maximale Dauer: 18 Monate). - Bezugshöhe
26,60 Euro/pro Kalendertag. Bei Mehrlingen wird der Betrag für jedes Kind um 13,30 Euro/pro Kalendertag erhöht. - Vorteile
Höherer Tagessatz; am Ende ist ein schneller Wiedereinstieg in den Beruf möglich. - Nachteile
Sehr kurze Bezugsdauer
Karenzmodell 12+2
Wenn nur die Mutter oder der Vater die Karenzzeit in Anspruch nehmen möchte, so besteht nur ein Anspruch auf 12 Monate. Teilen sich die Eltern aber die Karenz, so verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate.
- Dauer
12 Monate; eine Verlängerung ist möglich, sofern beide Elternteile beim Kind bleiben (maximale Dauer: 14 Monate). - Bezugshöhe
33,00 Euro/pro Kalendertag. Bei Mehrlingen wird der Betrag für jedes Kind um 16,50 Euro/pro Kalendertag erhöht. - Vorteile
Höchster Tagessatz; ein Berufseinstieg ist bereits nach zwölf Monaten möglich. - Nachteile
Kürzeste Bezugsdauer
Das einkommensabhängige Modell
Das einkommensabhängige Modell ist vor allem für Eltern interessant, die einerseits schnell wieder in ihren Beruf einsteigen möchten und andererseits auch ein hohes monatliches Einkommen haben.
- Dauer
Nimmt nur die Mutter oder Vater die Karenzzeit in Anspruch, so stehen 12 Monate zur Verfügung. Teilen sich die Eltern die Karenz, so verlängert sich der Anspruch auf maximal 14 Monate. - Bezugshöhe
80 Prozent des letzten Nettogehalts; die Mindesthöhe liegt bei 1.000 Euro/monatlich, der Maximalbetrag bei 2.000 Euro/monatlich. - Vorteile
Sehr hoher Tagessatz; wird der Tagessatz von 33 Euro/pro Kalendertag unterschritten, so ist ein Wechsel in das Karenzmodell 12+2 möglich. - Nachteile
Kurze Bezugsdauer; es muss zudem eine sechsmonatige sozialversicherungspflichte Beschäftigung bestanden haben.
Sonstige Informationen: Wollen sich die Eltern die Karenzzeiten teilen, so können sie – innerhalb des Bezugszeitraumes – auch einen zweimaligen Wechsel durchführen. Das bedeutet, dass der Elternteil, der die Karenz gerade in Anspruch nimmt, mindestens zwei Monate die Kinderbetreuung übernehmen muss.
Zu beachten ist, dass ein zeitgleicher Kindergeldbezug aber nicht möglich ist. Des Weiteren können auch Eltern eines der vier Karenzmodelle in Anspruch nehmen, obwohl sie vor der Geburt keiner Beschäftigung nachgegangen sind.